Welche Erfordernisse müssen erfüllt sein für den legalen Waffenbesitz:

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Um der Behörde das Bedürfnis nach einer eigenen Schusswaffe glaubhaft zu machen, muss man folgendes nachweisen:

Am Beispiel des Sportschützen:

Sind alle Voraussetzungen gegeben,
bestätigt der Verein und der Dachverband das Bedürfnis für die gewünschte Waffe (bzw. Waffentyp/Kaliber).
Die zuständige Polizeibehörde händigt dann nach prüfung der Unterlagen die jeweilige WBK aus.
Je nachdem welche Waffen (Einzel- oder Mehrlader) beantragt werden,
wird dem Sportschützen eine Grüne und/oder eine Gelbe WBK ausgehändigt.
Für eine Selbstladepistole wird eine Grüne WBK benötigt.
Dem Antrag für die WBK kann man eine Rechnung eines Waffenschrankes beilegen,
das macht immer einen guten Eindruck...